Vergaberecht auf hessisch: die Antwort
Vor einigen Tagen hatte ich bereits die nichtöffentliche Vergabe von Aufträgen an Microsoft in Hessen beschrieben. Im Nachgang hatte ich noch einige Fragen über das Kontaktformular auf der Webseite gestellt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich frage mich, wie von Ihnen über 200.000 Euro ohne öffentliches Ausschreibungsverfahren an die Firma Microsoft vergeben werden können, siehe http://ted.europa.eu/official/ojs/tender/DE/2008087539.html .
- Welche technischen Anforderungen sind denn so einzigartig, dass nur die Firma Microsoft sie erfüllen kann?
- Haben entsprechende Alternativbetrachtungen stattgefunden?
- Wurden Lösungen basierend auf offenen Standards und freier Software berücksichtigt?
- Wenn ja, warum kamen diese nicht zum Zug?
Vielen Dank für eine baldige Antwort
Heute kam die Antwort:
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir wie folgt beantworten:
Im Rahmen eines europaweiten offenen Verfahrens über den Bezug von Standard-Software wurde der Fa. PC-Ware im Jahr 2006 der Zuschlag erteilt. Über die dabei abgeschlossenen Rahmenverträge wird den Dienststellen des Landes Hessen der Bezug von Standard-Software (sowohl Microsoft als auch Non-Microsoft) ermöglicht. Ein direkter Bezug von Standard-Software ausserhalb dieser Rahmenverträge erfolgt nur bei Spezialbedarf unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Vorschriften.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Bereichsleiterin Kommunikation und Information
Ahja. Auf meine Fragen ist die Absenderin nicht eingegangen.
09. April 2008 um 19:04
Irgendwie bin ich mir nicht sicher, ob die Antwort auch wirklich den von Dir kritisierten Vorgang betrifft:
In der Antwort ist die Rede von einer Firma “PC-Ware” die Rede, die aber in der Bekanntmachung nirgends auftaucht. Dort heisst es, der Vertrag komme direkt mit MS zu stande.
In der Antwort ist die Rede von einer öffentlichen Ausschreibung, in der Bekanntmachung steht das exakte Gegenteil.
In der Antwort geht es um einen Auftrag aus 2006, in der Bekanntmachung um 2008.
09. April 2008 um 20:24
Die Antwort ist Diplomatendeutsch, dass ich gerne auch vernwende, wenn irgendein nölender Bürger daherkommt und irgendwas kritisiert, aber gefälligst seine Klappe halten soll.
Auf meine Nachfrage kam bisher leider keine Antwort.
10. April 2008 um 0:21
Also ich würde noch mal nachhaken und dabei auf die Ungereimtheiten hinweisen. Klar, auch dann wirst Du wahrscheinlich nur eine nichtssagende, diplomatische Antwort bekommen, aber einen Versuch ist es wert.
Halt uns Leser bitte auf dem Laufenden! TIA!
11. April 2008 um 21:31
Ich warte immer noch auf die Antwort auf meine Nachfrage. Ich bleib dran, kann aber jeden nur ermutigen, dort selbst auch nachzufragen. Je mehr, desto besser