In D ist der Kunde ein Depp
Erst kürzlich hatte ich mich darüber aufgeregt, dass ein großer Elektro-Fachmarkt auf den Reparaturversuch besteht, bevor ich ein neues Gerät oder das Geld zurück bekomme (siehe hier).
Heute endlich war ich bei einer Beratung beim Verbaucherschutz Bayern und bin dabei fast rückwärts vom Stuhl gefallen: der M…Markt hat Recht!
Tritt bei einem Verbrauchsgut, wie meinem 19″ TFT, ein Defekt auf, so habe ich prinzipiell das Recht auf Nacherfüllung. Das wiederum lässt mir, also dem Kunden, das Wahlrecht zwischen Nachlieferung einer mangelfreien Ware (=neuer Monitor), oder Nachbesserung (=Reparatur) durch den Verkäufer. Faktisch steht mir und jedem anderen jedoch nur die Nachbesserung zu, da es jedem Verkäufer möglich ist, gegen die Nachlieferung den Einwand der Unzumutbarkeit zu erheben.
Unzumutabrkeit bedeutet, dass die Kosten für eine Reparatur in einem wirtschaftlich besseren Verhältnis als die Kosten für die Nachlieferung sind. Bei nahezu jedem Gerät außer dem Billigföhn für 10 Euro dürfte das der Fall sein. Erst wenn die Nachbesserung zweimal fehlschlägt, geht es im Roulette weiter…
Fazit: Was nützt das beste reformierte Kaufrecht, wenn ich trotzdem weiterhin der Depp und nicht der König bin? Zumindest sehe ich das Angebot des M…Marketes, mir übergangsweise kostenlos ein LEihgerät zur Verfügung zu stellen, etwas positiver - denn dazu sind sie rechtlich nicht verpflichtet, das ist reine Kulanz.
07. August 2005 um 1:24
du würdest dich SEHR über die preise für neugeräte in deinem wunschland der kundenkönige wundern…
bei den heutigen reklamations-prozentsätzen bei elektronik würde bei regelmäßigem “kulanten” umtäuschen der markt mit reparierten gebrauchtwaren überschwemmt, bei gleichzeitiger enormer preiserhöhung.
kleine geschichte am rande: du glaubst gar nicht, wie viele dsl-router zum “reparieren” oder austauschen gebracht werden, weil sie sich aufgehängt haben. ausstecken, warten, einstecken würde reichen, aber man ist ja schließlich KÖNIG.