M…Markt: “Wir halten Sie für blöd!”
Samstag, 30. Juli 2005Da tönt es in der Werbung das großen Elektronik-Discounters: “Ich bin doch nicht blöd!“. Erst in der letzten Woche habe ich allerdings verstanden, dass das die Aussage der Geschäftsführung und nicht die der Kunden ist. Denn diese werden für blöd verkauft, weil die Leitung nicht blöd ist.
Aber von vorne:
Es ist Freitagabend, 4.2.05 - endlich lege ich mir einen 19″ TFT zu, den Gericom T920, Analog- und Digitaleingang, eingebaute Lautsprecher, ready to run. Er nimmt seine Dienste auf und bis zum 15.7.05 geht alles wunderbar. Doch dann zieht sich urplötzlich ein breiter Streifen vertikal durchs Bild, innerhalb dem alles verzerrt erscheint. Aber für was gibt es denn die Rechte des Verbrauchers, denke ich naiv, und am 22.7. geht’s mitsamt Gerät zum Service des Großmarktes in München-Solln.
Ich lege das Gerät auf den Tresen und frage den durchaus freundlichen Mitarbeiter, was wir denn jetzt machen, ich bräuchte das Gerät und da es ja noch innerhalb der ersten 6 Monate seit Kaufdatum seinen Dienst verweigert, sollte ein Um- oder Austausch kein Problem darstellen. Nix da, zu früh gefreut: “Wir können das Gerät nur einschicken, sonst geht nix” ist die ernüchternde Antwort des Verkäufers. Dauer ca. 3 Wochen. Uff, damit hatte ich nicht gerechnet und ziehe sichtlich geschockt von dannen.
Langsam dämmert mir, dass es doch seit der BGB-Novelle gestärkte Rechte des Verbrauchers/Käufers gibt und ich lese nach. Sofern ich es richtig deute, habe ich 3 Möglichkeiten, Minderung, Wandelung und Nachbesserung. Davon hat man mir 2 verschwiegen… Also böse E-Mail geschrieben und auf Herausgabe einer mangelfreien Sache oder Rückerstattung des Kaufpreises bestanden. Keine Antwort.
Gestern fahre ich dann also wieder hin und verlange meine Rechte. Der sichtlich überforderte Mitarbeiter im Service verweist mich an den Verkaufsleiter im Hauptgebäude, Peter hieß er imho. Und dieser hat ganz andere Ansichten zu den Rechten des Käufers. In seinem 5 minutigem Monolog erklärt er ständig die Rechte des Verkäufers, warum der Verkäufer kein Interesse an meinen Rechten hat und außerdem geht das sowieso nicht so, dazu gäbe es Urteile von Gerichten. Scheiß aufs BGB, es lebe der M…Markt!
Er kann sich, um Vermittlung bemüht, gerade noch zu einem kostenlosen Leihgerät durchringen, das allerdings nur auf explizite Nachfrage ausgehändigt wird, denn “alles andere wäre unwirtschaftlich”. Da könnte ja jeder kommen und auf seine Rechte pochen…
Nunja, nächste Woche geht’s zum Anwalt des geringsten Misstrauens, denn ob das so seine Richtigkeit hat, bezweifle ich. Und dann bin ich gespannt, wann ich mein Gerät zurück bekomme.
In diesem Sinne,
ein schönes Wochenende!
Update: Mittlerweile ist der M…Markt exkulpiert und ich sehe klarer, wenn auch enttäuscht:
http://www.floschi.info/2005/08/in-d-ist-der-kunde-ein-depp/